Gesundheitliche Vorraussetzungen

Zu Beginn jeglicher Ausbildungsstufen muss jeder Anwärter in Besitz einer gültigen tauchärztlichen Untersuchung sein. Aus rechtlichen Gründen kann ohne diese keine Ausbildung durchgeführt werden. Eine Untersuchung ist jeweils zwei Jahre gültig, wenn der Taucher nicht älter als 40 Jahre alt ist. Ab dem vierzigsten Lebensjahr gilt diese jeweils ein Jahr. Darüber hinaus sollten alle bedenken, dass der Versicherungsschutz bei Tauchunfällen nur bei gültiger Untersuchung besteht.

Man kann diese beim Hausarzt machen lassen, sie ist allerdings kostenpflichtig.

Weitere Informationen zur Tauchtauglichkeit gibt es auf der Webseite der GTÜM.

 

Download Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Erwachsene)
Download Tauchtauglichkeitsuntersuchung Kinder Teil 1 & Teil 2